Gesetzestext (Stand: Mai 2018)
(1) Jeder Verantwortliche und gegebenenfalls sein Vertreter führen ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten, die ihrer Zuständigkeit unterliegen. Dieses Verzeichnis enthält folgende Angaben:
- den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen und gegebenenfalls des gemeinsamen Verantwortlichen, des Vertreters des Verantwortlichen sowie eines etwaigen Datenschutzbeauftragten,
- die Zwecke der Verarbeitung,
- eine Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten,
- die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden,
- gegebenenfalls Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation, einschließlich der Angabe des betreffenden Drittlands oder der betreffenden internationalen Organisation,
- wenn möglich, die vorgesehenen Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien,
- wenn möglich, eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 1.
(Auszug)
Reformvorschlag (fiktiv) – Bitkom, April 2025
Titel: Entlastung mittelständischer Unternehmen bei der Dokumentation von Verarbeitungstätigkeiten
Kernpunkte:
- Schwellenwert für das Führen eines Verzeichnisses von 250 Mitarbeitern auf 500 Mitarbeiter anheben.
- Einführung eines vereinfachten Verzeichnismodells für KMU ohne risikobehaftete Verarbeitung.
- Entfall der Pflicht zur detaillierten Dokumentation technischer Maßnahmen bei Standardverarbeitung.
Begründung:
"Die derzeitige Verpflichtung erzeugt unverhältnismäßig hohen Dokumentationsaufwand für kleine und mittlere Unternehmen. Eine zielgerichtete Entlastung bei Standardverarbeitung schafft Rechtssicherheit und Innovationsfreiraum."
— Bitkom, Stellungnahme vom 12.04.2025
Zuordnung:
- Betroffener Artikel: Art. 30 DSGVO
- Reformstatus: Vorschlag in Konsultation
- Interessengruppe: Bitkom
- Veröffentlichung: bitkom.org/dsgvo-reform-2025 (fiktiver Link)
Bewertung & Implikationen
Dieser Reformvorschlag könnte:
- Bürokratieabbau für KMU fördern ✔️
- Datenschutz-Compliance bei Standardverarbeitung vereinfachen ✔️
- Risiko der „Selbsteinstufung“ durch Unternehmen erhöhen ⚠️
- EU-weite Harmonisierung erschweren ⚠️
🔎 Metadaten (für Filterung/Suche)
Kategorie | Inhalt |
---|---|
Gesetz | DSGVO |
Artikel | Art. 30 |
Thema | Datenschutz, Verantwortlichkeit |
Status | In Kraft (Reformvorschlag offen) |
Interessengruppe | Bitkom |
🧠 Hinweise für Grav
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